Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Verhängung von Bußgeldern mit Fahrverboten und Eintragungen im Verkehrszentralregister ("Punkte in Flensburg") kann zu erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen führen.

Für den Fall, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, werden wir Sie im gesamten Bußgeldverfahren umfassend beraten und betreuen. Hierbei werden wir die jeweiligen Verfahrensabschnitte unter Berücksichtigung der gegebenenfalls bereits vorhandenen Voreintragungen und möglichen Fehlerquellen bei den Messverfahren mit Ihnen abstimmen.

  • Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr
  • Rotlichtverstößen
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Parkverstößen mit Abschleppanordnungen
  • Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten

und den damit verbundenen Folgen.

Wir nehmen Ihre Interessen im Ordnungswidrigkeitenrecht außergerichtlich sowie gerichtlich vor dem Amtsgericht Buxtehude, dem Landgericht Stade, dem Oberlandesgericht Celle und allen übrigen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten wahr.

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei in Buxtehude:
Ingo Ebling - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jan Stöffler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht