Medizinrecht

Unter dem Begriff des Medizinrechts lediglich die Bereiche "Ärztepfusch" oder "Kunstfehler" verstehen zu wollen, greift zu kurz. Vielmehr umfasst das Medizinrecht sämtliche Rechtsbeziehungen von Ärzten und Zahnärzten zu Dritten.

Rechtsgebiete, die den Arzt betreffen, sind insbesondere das Arbeitsrecht, Arzneimittelrecht, Arzthaftungsrecht, Berufs- und Standesrecht, Berufs- genossenschaftsrecht, Betäubungsmittelgesetz, Medizingeräteverordnung, Medizinproduktgesetz, Röntgenverordnung, Strafrecht, Umwelt- und Emissionsschutzrecht, Vertragsrecht, Vertragszahnarzt- und Vertragsarzt- recht (Sozialrecht), Zivilrecht und Zulassungsrecht.

Wir bieten sowohl Ärzten als auch Patienten auf dem Gebiet des Medizinrechts ein umfassendes Paket an Beratungsleistungen an.

Selbstverständlich bilden ärztliche Behandlungsfehler sowie die Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf der sorgfältigen Aufklärung der tatsächlichen Geschehnisse, um zu gesicherten Aussagen zu kommen. Nur so können die Rechte des geschädigten Patienten mit Erfolg gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses durchgesetzt bzw. ungerechtfertigte Ansprüche gegen den Arzt zurückgewiesen werden.

Bitte wenden Sie sich an unsere Kanzlei, Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet wird Ihnen dann mitgeteilt. Kontaktformular

Wir nehmen Ihre Interessen im Medizinrecht außergerichtlich sowie gerichtlich vor dem Amtsgericht Buxtehude, dem Landgericht Stade, dem Oberlandesgericht Celle und allen übrigen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten wahr.

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei in Buxtehude:
Jan Stöffler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht