Baurecht

Im privaten Baurecht vertreten wir Bauträgergesellschaften, Bauherren und am Bau beteiligte Handwerksunternehmen sowie Architekten und Ingenieure.

Unsere Tätigkeit reicht von der Vertragsgestaltung über die Beratung während der Bauphase, bis hin zur Abwehr oder der Geltendmachung von Gewährleistungs-, Honorar- und Werklohnansprüchen.

Wir begleiten Sie dementsprechend während der gesamten Erstellung von Bauvorhaben sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und vor Schiedsgerichten.

Gerade im Baurecht geht es nicht selten um das gesamte Vermögen von Privatpersonen und Gesellschaften, daher berücksichtigen wir auf Wunsch Ihre gesamte Lebenssituation unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Möglichkeiten und bei Gesellschaften das geschäftliche Umfeld, um die kostengünstigste und beste Alternative aufzeigen zu können.

Im Baurecht existieren eine Reihe von Nebengesetzen, wie zum Beispiel die VOB, die VOF und die HOAI, deren Beachtung im Zuge der Beratung für uns selbstverständlich ist.

Wir nehmen Ihre Interessen im Baurecht außergerichtlich sowie gerichtlich vor dem Amtsgericht Buxtehude, dem Landgericht Stade, dem Oberlandesgericht Celle und allen übrigen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten wahr.

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei in Buxtehude:
Ingo Ebling - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht