Autokaufrecht
Beim Autokaufrecht handelt es sich um einen speziellen Bereich des Verkehrsrechts. Hier hat die Gesetzgebung aufgrund der Schuldrechtsreform von 2002 bedeutende Änderungen erfahren.
Wir beraten Sie, wann und in welchem Umfang ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden kann; über die Probleme, die beim Erwerb oder Verkauf eines Neu- oder Gebrauchtwagen auftreten können; über die Voraussetzungen für die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen; darüber, wann ein Verbrauchsgüterverkauf sowie über Unterschiede zwischen Verschleiß, Mangel und Mangelfolgeschaden und deren Auswirkungen auf Ihren Fall.
Wir nehmen Ihre Interessen im Autokaufrecht außergerichtlich sowie gerichtlich vor dem Amtsgericht Buxtehude, dem Landgericht Stade, dem Oberlandesgericht Celle und allen übrigen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten wahr.
Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei in Buxtehude:
Ingo Ebling - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jan Stöffler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht


